Zwangsabgabe für Agrarfonds verfassungswidrig – Kippen jetzt auch DWF und DWI?

 

Von Eckhard Supp – Deutschlands Agrarvermarkter der CMA (Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH) und der ZMP (Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH) haben heute vom Bundesverfassungsgericht eine deutliche „Klatsche“ kassiert. In einer historischen Entscheidung hat das Gericht die „Regelungen des Absatzfondsgesetzes zur Abgabenerhebung … (als) mit dem Grundgesetz … unvereinbar und nichtig“ erklärt. Diese Entscheidung richtet sich insbesondere gegen die Finanzierung der Absatzförderungsmaßnahmen/-institutionen auf dem Wege der Zwangsabgabe durch alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Für den Weinbau, dessen Institutionen Deutscher Weinfonds und Deutsches Weininstitut ebenfalls durch eine solche Zwangsabgabe finanziert werden, dürfte sie weitreichende Folgen haben.

Zur Begründung gibt das Verfassungsgericht – die vollständige Erklärung der Pressestelle finden Sie hier… – an: „Verfassungsrechtlich zulässige agrar- und ernährungspolitische Ziele sowie mögliche positive Effekte staatlicher Werbemaßnahmen für einen bestimmten Wirtschaftszweig reichen allein für einen greifbaren Gruppennutzen zur Rechtfertigung einer Finanzierung durch Sonderabgaben statt durch Steuern nicht aus. Dies gilt auch deshalb, weil es für die Vermutung eines Mehrwerts staatlich organisierter im Vergleich mit privatwirtschaftlicher Werbung keine hinreichenden Anhaltspunkte gibt.“

„Der Gruppennutzen muss evident sein“, fordert das Gericht von solchen Sonderabgaben und kommt zu dem Schluss: „Während das Vorliegen abzuwehrender Nachteile im innergemeinschaftlichen Wettbewerb bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1990 noch in vertretbarer Weise angenommen werden konnte, hat sich die Situation der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft seitdem so deutlich stabilisiert, dass von einem Erfordernis, erhebliche Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft durch staatlich organisierte Werbung abzuwehren, nicht mehr gesprochen werden kann.“

Und noch einmal, für alle, die es genau wissen wollen: „Bei der Abgabe nach § 10 Absatzfondsgesetz handelt es sich um eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion, die den strengen verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsanforderungen an solche Sonderabgaben unterliegt. Diese Anforderungen erfüllt die Abgabe nach § 10 Absatzfondsgesetz nicht. Sie ist keine Steuer, denn sie wird nicht als Gemeinlast auferlegt; den Abgabepflichtigen wird vielmehr als einer bestimmten Gruppe von Wirtschaftsunternehmen wegen einer besonderen Nähe zu der zu finanzierenden Aufgabe eine spezielle Finanzierungsverantwortung zugewiesen.“

Wie ich aus Winzerkreisen erfahren habe, sind ähnliche oder identische Klagen auch im Weinbau gegen die Zwangsabgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds anhängig, die voraussichtlich im Frühjahr zur Entscheidung kommen dürften. Angesichts dieser klaren Standortbestimmung durch das Verfassungsgericht ist eine Entscheidung zugunsten der Wein-Zwangsabgabe höchst unwahrscheinlich.

Das würde bedeuten, dass Weinfonds und Weininstitut sich entweder durch Steuergelder bzw. durch freiwillige Abgaben der Winzerschaft (wie etwas das Wine Institute of California) finanzieren müssten oder von der Bildfläche verschwinden würden. Wahrscheinlich werden viele Winzer hochwertiger Weine mit starkem Absatz im In- und Ausland über diese Entscheidung jubeln, da sie in diesem Fall in Zukunft über wesentlich mehr Marketingmittel direkt verfügen können als bisher. Aber für den Weinbau insgesamt ist dies ein ebenso bedrohliches Szenario wie die Bestrebungen der Bundesregierung, Werbung für alkoholhaltige Getränke einzuschränken oder zu verbieten.

Im einen wie im anderen Fall hat der deutsche Weinbau, haben Weinfonds und DWI bis dato nicht erkennen lassen, dass sie geneigt sind, sich gegen diese Entwicklungen zu wehren, von einem „Plan B“ für den worst case ganz zu schweigen. Die Website des DWI jedenfalls schweigt sich zur Zeit über die Entscheidung des Verfassungsgerichts noch vornehm aus.

5 Antworten zu „Zwangsabgabe für Agrarfonds verfassungswidrig – Kippen jetzt auch DWF und DWI?“

  1. Armin Göring sagt:

    die Verhältnisse in DWI/DWF sind 1:1 vergleichbar beim
    Agrarfonds und beim Weinfonds. Alle Begründungen des CMA Urteils gelten auch für das DWI. Winzer werden die Zwangabgaben jetzt mit Vorbehalten versehen und klagen um den ungeliebten Weinfonds zu kippen. Schade für das DWI und seine Arbeit aber ok im Sinne der Gleichbehandlung.
    A.Göring, Vorstand und Gf DWF/DWI von 1997-2006

  2. Eckhard Supp sagt:

    Wenn das DWI, wie auf Twitter berichtet wird, auf stur schaltet und behauptet, das Ganze ginge den Weinbau nichts an, stellt sich die Frage, wass passiert, wenn einige Winzer klagen und Recht bekommen.

    Kann man das DWI dann zusätzlich wegen der Gerichtskosten auf Veruntreuung von Mitgliedsgeldern verklagen, da ja die Aussage des Agrarurteils doch so eindeutig ist??

  3. Eckhard Supp sagt:

    Von Armin Göring habe ich via E-Mail noch weiterführende Details erfahren.

    Er schreibt u. a.: „das DWI hat derzeit die Rückendeckung der Rechtsabteilung des BMELF (Landwirtschaftsministerium) und die Geschäftsführung hat die Deckung durch den Aufsichtsrat des DWF, der dieselbe ignorante Linie vertritt. Der Geschäftsführung kann also kaum etwas passieren“, und gibt die Empfehlung: „Die Winzer, Weinkellereien und Genossenschaften können sich schützen, indem sie ihre Zwangsabgaben ab sofort mit Hinweis auf das BVG Urteil unter Vorbehalt stellen. Nur dann haben sie ein Recht auf Rückforderung.“

    Das Urteil könnte seiner Meinung nach noch weitere Kreise ziehen als von mir vermutet: „Heute fand im Deutschen Weinbauverband in Bonn in dieser Angelegenheit eine Krisensitzung statt. Der DWV hat ein ureigenes Interesse am status quo weil … immer
    wieder Leistungen, die der DWV zu erbringen hat, aus dem Werbefonds bezahlt werden“ und „Auch die Gebietswerbungen in Rheinlandpfalz und in Hessen wackeln, denn dort werden die Werbegelder der Weinwirtschaft in Einem mit der Weinfondsabgabe einkassiert.“

  4. Karl Biehler sagt:

    Habe am Freitag, den 19.06.2009 vom Weinbauinstitut in Freiburg den Ablehnungsbescheid über meinen Widerspruch über die Festsetzung der Abgabe an den Deutschen Weinfonds erhalten.
    Wortgleich einem Presseartikel des Deutschen Weinfonds wird darin mein Widerspruch zurückgewiesen.
    Getreu dem Motto:“Gestern noch auf hohen Rossen – heute schon in’s Kreuz geschossen“ werde ich wohl, nach Durchsicht und Analyse der Zurückweisung des Widerspruchs mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg dagegen vorgehen.

  5. Paula Pritti sagt:

    Das Thema hätte sich einige Kommentare mehr verdient

Eine Antwort schreiben