Von Eckhard Supp – Wenn der eine oder andere Winzer oder Beobachter in den letzten Tagen geglaubt haben mag, die französische Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot habe angesichts des heftigen Widerstands gegen ihre Gesetzesvorhaben (s. hier… ) den Rückzug angetreten, so musste er sich jetzt eines Besseren belehren lassen. Wie die französische Zeitung Le Figaro und Zeit online heute abend melden, hat die französische Nationalversammlung mit den Stimmen der Opposition ein Gesetz verabschiedet, das trotz leichter Abstriche immer noch überaus restriktiv ist.
So ist es in Zukunft verboten, Alkohol an unter 18-jährige zu verkaufen oder kostenlos auszuschenken – bislang galt die auch in Deutschland gültige Grenze von 16 Jahren -, und an Tankstellen darf in Zukunft bereits ab 18 Uhr – bisher 22 Uhr – auch an Erwachsene kein Alkohol mehr verkauft werden. Mehr noch, Bier darf an Tankstellen in Zukunft überhaupt nicht mehr gekühlt verkauft werden, wobei unklar ist, ob demnächst auch die anschließende Benutzung eines Kühlschranks durch den Käufer verboten wird.
Die Werbung im Internet, die bislang als verboten galt, weil sie im Positivkatalog der Loi Evin fehlte, ist in Zukunft erlaubt, aber nur mit Einschränkungen. Weder darf sich sie sich der Hilfe von Spam oder automatisch öffnenden Browserfenstern bedienen, noch darf sie auf Seiten von Sportvereinen bzw. -verbänden auftauchen, wogegen im Prinzip nichts zu sagen ist, denn da hat sie auch nichst zu suchen. Das geplante Verbot von kostenlosen Weinproben scheint seinerseits tatsächlich gefallen zu sein, und das Verbot von Flatrate-Angeboten bezieht sich nach Auskunft von Bachelot ausdrücklich nicht auf Weinpräsentationen, bei denen ein pauschales Eintrittsgeld erhoben wird.
Auffällig ist, dass von wirklicher, wirkungsvoller Präventionspolitik wieder einmal – Sabine Bätzing, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, lässt grüßen! – nicht die Rede ist. Es ist ja auch so viel einfacher, ein pauschales und vermutlich im Endeffekt wirkungsloses Gesetz zu verabschieden, als tatkräftig und mit einer intelligenten Strategie wirklich gegen das „bing drinking“ (Komasaufen) vorzugehen. Weshalb sich die, Ach!, so freiheitsliebenden Franzosen eine solche Art der Gängelung wiederspruchslos gefallen lassen, bleibt mir allerdings unverständlich.
10. März 2009 um 9:55
Wiederspruchlos läuft das ja alles nicht ab, der Wiederspruch ist nur nicht sehr wirkungsvoll, angesichts der massiven Kampagnen, die mit den ja auch von Ihnen hier schon ausgiebig beprochenen Desinformationskampagnen über Krebsrisiken und ähnliches von der Presse so gerne reißerisch aufgenommen werden…
Falls jetzt der Senat den Beschlüssen der (gestern wenig besetzten) Nationalversammlung zustimmt, können wir wenigstens weiter unsere Internetseiten nutzen, um ein anderes Bild von Weinkultur und Genuss zu vermitteln – was wir ja bisher nur in einer gesetzlichen Grauzone tun konnten.