Luft für DWI wird dünn – Neues Grundsatzurteil gegen Zwangsabgaben

 

Von Eckhard Supp – Nach den Zwangsabgaben zur Finanzierung von Marketing-Fonds in der Landwirtschaft (wir berichteten …) war letzten Freitag die Reihe an den Zwangsabgaben in der Holzwirtschaft. Mit fast identischer Begründung wie beim CMA-Urteil vom Februar dieses Jahres erklärten die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch die Finanzierung des Holzabsatzfonds (HAF) durch Zwangsabgaben für verfassungswidrig. Pikantes Detail: Vorsitzender des Verwaltungsrats des Holzabsatzfonds ist Michael Prinz zu Salm-Salm, Ex-Präsident der Winzervereinigung VDP, die von einem drohenden Urteil über die Zwangsabgaben der Weinwirtschaft natürlich indirekt ebenfalls betroffen wäre.

Zwar will man, so Prinz Salm in einer Stellungnahme, über eine Ersatzorganisation für den HAF diskutieren, aber viel Hoffung, einen solchen Fonds auf freiwilliger Basis finanzieren zu können, hat man offenbar nicht: Immerhin wird, so Prinz Salm, heftig über „sozialverträgliche Lösungen“ für die Mitarbeiter nachgedacht. Solcher „sozialverträglicher Lösungen“ bedürfte es wohl nicht, hätte man eine Weiter(Neu)beschäftigung der Mitarbeiter fest im Visier.

Ob sich das Deutsche Weininstitut, das sich praktisch vollständig über diese Zwangsabgaben finanziert, nach dieser wiederholten Ohrfeige für diese Art von Zwangsabgaben immer noch so großspurig und siegesgewiss gibt wie nach dem CMA-Urteil, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass die Winzer, die bereits Widerspruchsverfahren eingeleitet haben, wie etwa das Weingut von Racknitz und andere, ihre Verfahren weiterlaufen lassen wollen, wie ENO WorldWine heute erfuhr - wohl auch bis zu einer eventuellen erneuten Entscheidung durch das Verfassungsgericht. 

Ob Weinfonds/DWI allerdings gut beraten sind, es angesichts dieser eindeutigen und wiederholten Gesetzesinterpretation durch das höchste deutsche Gericht auf einen Prozess „bis zum bitteren Ende“ ankommen zu lassen, wage ich zu bezweifeln. Immerhin kosten solche Prozesse erhebliche Gelder, und die Mitglieder könnten sich nach verlorenem Prozess fragen, ob sie nicht ein Anrecht auf Schadenersatz für ihre derart verschleuderten Zwangsbeiträge haben. Aber um das zu beurteilen, müsste man Jurist sein, und das bin ich zum Glück nicht.

Nachtrag: Überschrift korrigiert – So geht’s, wenn man die eigenen Floskeln nicht noch mal kritisch liest!

2 Antworten zu „Luft für DWI wird dünn – Neues Grundsatzurteil gegen Zwangsabgaben“

  1. Peter Winkmann sagt:

    Luft wird eng? „Eher Luft wird dünn“ oder „es wird eng“… :-)

  2. Karl Biehler sagt:

    Nachdem das Weinbauinstitut in Freiburg auf meinen Widerspruch gegen die Festsetzung der Abgabe an den Weinfonds nicht speziell auf die von mir spezifisch vorgebrachten Gründe eingegangen ist sondern meinen Widerspruch nur allgemein mit einer bereits durch das DWI verbreiteten Presseerklärung zurückgewiesen hat, war eine Anfechtung dieser Zurückweisung vor dem VG Freiburg zwingend geboten. Am 07.07 habe ich deshalb eine renommierte Anwaltskanzlei – welche bereits mit der „CMA-Klage“ sehr erfolgreich war – mit der Klageerhebung beauftragt.

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